28 Dezember 2006

Rechtsordnung

Der Fraktionschef der SPD Hamburg hat die Rechtsordnung unserer Bundesrepublik Deutschland offenbar immer noch nicht verstanden: Er behauptet, die Kriminellen, die einen Anschlag auf das unschuldige Haus und ein Auto von Thomas Mirow verübt haben, hätten sich "außerhalb unserer Rechtsordnung" gestellt. Starke, aber unbedachte Politikerworte. Unsere Rechtsordnung sieht Fälle wie diese vor. Jemandes Eigentum zu beschädigen oder zu vernichten, jemandes Leben zu gefährden, steht unter Strafe. Dafür gibt es unter anderem das Bürgerliche Gesetzbuch.
Ich habe keine Ahnung, was diese Menschen, die den Anschlag verübt haben, nun gegen den ehemaligen Bürgermeisterkandidaten vorbringen, da gebe ich Herrn Neumann Recht: Das ist auch mir egal. Nicht egal ist mir aber dieser plumpe Versuch eines wenig profilierten SPD-Vertreters, Globalisierungskritiker in die Gewaltecke zu stellen. Die Forderung, die friedlichen Antiglobalisierer hätten sich zu distanzieren, ist ähnlich wie die Forderung nach dem positiven Bekenntnis zur "freiheitlich demokratischen Grundordnung", die im Grundgesetz nur in der Auflistung der alleinigen Kompetenz des Bundes im §73 steht und immer wieder beschworen wird. Wer sich nicht bekennt, ist damit sofort als Gegner gebrandmarkt. Wer dieses Bekenntnis für überflüssig hält, weil er/sie sowieso demokratisch, friedliebend und pazifistisch ist, macht sich verdächtig. Aber die staatstragend marktkapitalistischen SPD-Vertreter schwätzen dem Stammtisch nach dem Munde und merken nicht - oder wollen nicht merken - dass sie damit Demokratie und Recht weiter dem Abgrund zutreiben. Alle Nichtbekenner sind verdächtig, müssen daher überwacht werden. Das paßt in die Mißtrauenskultur, die überall gegenüber dem "Souverän", dem Bürger, von Seiten der Exekutive und Teilen der Legiaslativen entwickelt worden ist.

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