28 Februar 2008

Neues vom Pink Panther

Vor einiger Zeit las ich eine Glosse über Kommunikationsanbieter, die zwar das Bestellen online erlauben, ohne jeden wirklichen Identitätsnachweis, wenn man die gültige Mail-Adresse nicht als solchen wertet, eine Kündigung online aber nicht zulassen. Der Pink Panther springt sogar noch besser: Vor die Kündigung hat die Telekom Ausweis-, Gesichts- und Taschenkontrolle gesetzt.
Ich gebe zu: Die Sachlage ist höchst kompliziert. Deshalb erkläre ich sie auch nicht, sondern skizziere sie nur:
Meine Frau, die noch nicht so lange meine Frau ist, hat zusammen mit ihrem Bruder ein Häuschen im Grünen geerbt. Dort ist ein Telefonanschluss. Lange stand das Haus leer. Wir hatten keine Zeit hinzufahren und wollten daher das Telefon kündigen. Ich versuchte es schriftlich. Der Telefonanschluss, der vorher auf den Erblasser gelautet hatte, war auf die damals Noch-nicht-Gattin und Bruder umgeschrieben worden. Ich vermute, das lief problemlos. Meine Gattin, die nun anders heißt als vorher, ist schwer erkrankt. Ich unterschrieb als Ehemann in Vertretung . Die Telekom antwortete sogar. So ginge das nicht. Ich möchte bitte Verständnis haben, dass nur die Inhaber den Anschluss kündigen könnten. Ich hatte.
Ich setzte ein neues Kündigungsschreiben auf, in dem Bruder und Gattin unterschrieben. Die Telekom reagierte nicht, sondern buchte weiterhin die Grundgebühr und einen ominösen Posten "Übermittlung des Zählerimpulses" vom Gattinnenkonto ab. Der Versuch des Bruders, über die Hotline telefonisch zu kündigen, misslang ebenfalls. Die Hotline-Mitarbeiterin war zwar verständnisvoll, versprach auch zu helfen, aber: Die Telekom bucht ab. Und das nun schon seit Novembeer 2007. Nun habe ich erneut ein Schreiben an den Panther geschickt, eine amtsgerichtliche Urkunde beigefügt, dass ich meine Frau vertreten darf. Ich bin gespannt, ob die Telekom eine notariell beglaubigte Kopie des Dokuments wünscht.

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